

Noch fehlt das Bewusstsein
Man hat den Eindruck, dass in der Öffentlichkeit kein Bewusstsein dafür vorhanden ist, dass mehr für die Fahrradsicherheit getan werden muss. Eher schaukeln sich Auto- und Radfahrer gegenseitig hoch, wenn es darum geht, wer sich rücksichtsloser im Straßenverkehr bewegt und wer sein Verhalten zuerst ändern sollte. Stattdessen sollten sachlich konkrete Verbesserungsvorschläge diskutiert werden, die sich am neuesten Stand der Forschung orientieren. Neue Sicherheitstechnologien am Fahrrad gehören dazu.
Was verlangt der Gesetzgeber?
Die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) regelt die lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad. Dazu gehören neben dem weißen Scheinwerfer vorn und der roten Schlussleuchte hinten auch Reflektoren. Zur passiven Beleuchtung muss am Heck ein roter, mit „Z“ markierter Großflächenrückstrahler befestigt sein. An der Rückseite muss eine Schlussleuchte angebracht sein.
An den Pedalen sind gelbe Reflektoren anzubringen. Dabei sind für die Pedalen Reflektoren, die nach hinten gerichtet sind, vorgeschrieben. Seitliche Reflektoren dürfen angebracht werden. An den Speichen sind gelbe Reflektoren oder ringförmig zusammenhängende weiße Streifen anzubringen. An den Speichen des Vorderrads und Rückrads müssen jeweils mindestens zwei nach der Seite wirkende Speichenrückstrahler oder ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen (Reifen, Felgen) angebracht werden. Zusätzliche gelbe Reflektoren, die nach der Seite wirken, sind zulässig.
Am 7. April 2007 sollte die FAusrüstV (Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung), ein Entwurf des BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) den Bundesrat passieren, scheiterte allerdings am Widerstand der Bundesländer. Angeblich wegen Überbürokratisierung.
Dem Entwurf nach wären unter anderem die Bestimmungen für lichttechnische Einrichtungen erweitert worden. Es ging hierbei z. B. um Besonderheiten von Geländefahrrädern, mehrspurigen Fahrrädern und Velomobilen. Dabei wären im Unterschied zur bis jetzt geltenden StVZO auch retroreflektierende Elemente verpflichtend einzusetzen gewesen, die zur Seite wirken (Speichen). Jedoch hätte man zwischen herkömmlichen gelben Rückstrahlern oder retroreflektierenden Streifen oder Speichen wählen können.
Eine neue Chance?
Es ist bedauerlich, dass diese Verordnung scheiterte, war sie doch der richtige Schritt in die richtige Richtung. Sicherheit sollte immer Vorrang – auch vor einer vermeintlichen „Überbürokratisierung“ - haben. Aber vielleicht gibt es einen Neuanlauf.
Aufgrund der neuesten technologischen Entwicklungen bei den Sicherheitsmaterialien bietet sich die Chance, dass der Gesetzgeber zu mehr Sicherheit am Rad beiträgt. Warum sollte nicht die Technologie zur Pflicht werden, die nach dem aktuellen Stand der Technik das größte Maß an Sicherheit bietet?
Ein riesiger Unterschied: Katzenaugen (links) und neuartiges, reflektierendes Material.
Mit silbernem Speichenreflexmaterial sind Radfahrer auch im Großstadtverkehr gut sichtbar.